Kommissionen und Ausschüsse

Mitwirken und etwas bewirken

Verbandsarbeit bedeutet aufwendige Milizarbeit, die auch durch die Teilnahme in verschiedenen Ausschüssen und Kommissionen geleistet wird. Mitglieder von Allpura wirken in diesen Gremien.

GAV-Kommission

Die GAV-Kommission wird vom Zentralvorstand gewählt. Sie besteht aus 10 bis 12 Mitgliedern, die die regionale und strukturelle Vielfalt der Mitgliedsfirmen repräsentieren. Die GAV-Kommission verfolgt die rechtlichen und politischen Entwicklungen im Sozialversicherung- und Arbeitsrecht und bereitet die GAV-Verhandlungen vor.

Berufsentwicklung & Qualität (Kommissionen B&Q)

Die Kommissionen für Berufsentwicklung & Qualität (Kommissionen B&Q) sorgen dafür, dass Ausbildungsinhalte und Ausbildungsqualität der beruflichen Grundbildungen periodisch den Erfordernissen der Arbeitswelt angepasst werden. Die Verbundpartner nehmen die Verantwortung für Berufsentwicklung und Ausbildungsqualität gemeinsam wahr. Verbundpartner sind die Organisationen der Arbeitswelt (OdA) als Trägerinnen der beruflichen Grundbildungen sowie der Bund (Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI) und die Kantone (Schweizerische Berufsbildungsämter-Konferenz SBBK).
 
Zweck und Aufgaben:
Die Kommissionen B&Q erkennen Fragen, welche alle Verbundpartner betreffen, rechtzeitig und leiten notwendige Anpassungen ein. Die konkreten Aufgaben sind in der entsprechenden
Bildungsverordnung festgelegt
 
Funktion und Zusammensetzung:
Die Kommissionen B&Q sind Orte der strukturierten Zusammenarbeit zwischen den Verbundpartnern. Die konkrete Zusammensetzung ist in der jeweiligen Bildungsverordnung
festgelegt. Die Mitarbeit in den Kommissionen B&Q soll auch für Praxisvertreter/-innen attraktiv sein (Milizsystem).
 
OdA-Vertreter/-innen:
Sie sprechen sich mit ihren Verbänden ab und lassen umgekehrt die Anliegen der anderen Verbundpartner in die Gremien ihrer OdA einfliessen (Bindeglied zu den Verbänden).
Kantonsvertreter/-innen (SBBK):
Sie bringen das Vollzugswissen der Kantone ein und stellen den Transfer zur SBBK sicher.
Bundesvertreter/-innen (SBFI):
Sie bringen ihr Systemwissen (rechtliche Möglichkeiten, Lösungen bei anderen Berufen) ein und beraten die OdA in Verfahrensfragen.
Vertreter/-innen Fachlehrerschaft:
Sie bringen das pädagogische Wissen der Berufsfachschulen ein und stellen den Transfer zur Fachlehrerschaft sicher.
 
Entscheidkompetenz:
Die Kommissionen B&Q haben keine Entscheidkompetenz. Verbindliche Entscheide werden über die Regelstrukturen der jeweiligen OdA (die unterschiedlich organisiert sein
können) und über die Regelstrukturen der öffentlichen Hand getroffen.
 

 

 

 

 

Fachrat Berufsbildung Reinigung

Der Fachrat Berufsbildung Allpura wurde gegründet, um die Qualität der Fachinhalte in der Aus- und Weiterbildung und die nicht formalisierten Bildungsgänge der Reinigungsbranche Schweiz zu gewährleisten. Der Fachrat dient als Expertengremium und hat die Aufgabe, die Lehrinhalte auf allen Stufen zu prüfen und sicherzustellen, dass sie aktuellen fachlichen Qualitätsstandards entsprechen.

QSK (Qualitätssicherungskommission) Berufsprüfung

Die Kommission für Qualitätssicherung (QS-Kommission) ist das Organ, welches alle Aufgaben im Zusammenhang mit einer eidgenössischen Berufs- oder höheren Fachprüfung nach dem Modell „modulares System mit Abschlussprüfung" übernimmt.

Sie wird von der Trägerschaft gewählt. Ihre Aufgaben sind in der Prüfungsordnung definiert. Im Unterschied zur Prüfungskommission ist die QS-Kommission zusätzlich verantwortlich für die Definition und Qualitätssicherung der Modulbeschreibungen und Modulabschlüsse.

Kontakt

Kurssekretariat Allpura
St. Laurentiusstrasse 5
4613 Rickenbach SO

T: 062 289 40 46
bildung@allpura.ch

Trägerschaft Berufsbildung Reinigung

Die Trägerschaft ist zuständig für die Entwicklung, Verteilung und regelmässige Aktualisierung der Prüfungsordnung und Wegleitung. 

Weiter ist sie zuständig für das Aufgebot und die Durchführung der eidgenössischen Prüfung. Die Trägerschaft setzt sich aus einer oder mehreren Organisationen der Arbeitswelt (OdA) zusammen und ist in der Regel gesamtschweizerisch und landesweit tätig

Kontakt

Prüfungssekretariat Allpura
St. Laurentiusstrasse 5
4613 Rickenbach

T: 062 289 40 46

bildung@allpura.ch

Trägerschaft Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz Reinigung

Die Beachtung der Regelungen und Vorgaben zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz zur Vermeidung von Krankheiten und Unfall und deren sozialen und kostenmässigen Folgen sind Allpura ein zentrales Anliegen. Die Trägerschaft Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern von Allpura, des Tessiner Reinigungs-Verbandes AIPCT sowie der Sozialpartner Unia und Syna zusammen. Sie tagt 4 – 5 Mal pro Jahr. Ihre Aufgabe: Weiterentwicklung der Branchenlösung EKAS Nr. 54 für das Gebäudereinigungsgewerbe, Organisation von PSAgA-Kursen, Durchführung der Schulungen von Sicherheitsbeauftragten, Organisation der jährlichen Erfa-Tagung für Sicherheitsbeauftragte, regelmässige Information der Mitglieder der Branchenlösung

RPK (Regionale Paritätische Kommissionen)

Die sechs Regionalen Paritätischen Kommissionen gewährleisten den Vollzug des GAV vor Ort. Sie sind wie die ZPK paritätisch mit Vertretern von Allpura und den Sozialpartnern organisiert.

ZPK (Zentrale Paritätische Kommission)

Die ZPK setzt sich aus je sieben Vertretern von Allpura und den Sozialpartnern zusammen. Aufgabe der ZPK ist gemäss den Bestimmungen des Gesamtarbeitsvertrages die Förderung der Zusammenarbeit der GAV-Vertragsparteien und der Vollzug des GAV für die Reinigungsbranche in der Deutschschweiz.